Seit dem 30. November 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel in Kraft. Diese Verordnung definiert kosmetische Mittel und legt die Kennzeichnungsvorschriften fest. Kosmetische Mittel können unter anderem Cremes, Emulsionen, Lotionen, Gele und Öle für die Hautpflege, Toilettenseifen, desodorierende Seifen, Bade-und Duschzusätze (Salz, Schaum, Öl, Gel), Desodorantien und schweißhemmende Mittel, Haarreinigungsmittel (Lotionen, Puder, Shampoos), Haarpflegemittel (Lotionen, Cremes, Öle), Lippenpflegemittel und –kosmetika und Sonnenschutzmittel sein.
2. Anwendung bei FÖRCH:
Dieser Artikel ist einkosmetisches Mittel, derkein Sicherheitsdatenblatterfordert, da kosmetische Mittelnicht unter die CLP-Verordnung fallen. Die Informationspflichten in der Kosmetikverordnung werden durch die Angabe der Inhaltsstoffe nach INCI auf dem FÖRCH-Etikett erfüllt.
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H319Verursacht schwere Augenreizung.?
Sicherheitshinweise
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenfernhalten. Nicht rauchen. P211Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P260Aerosol nicht einatmen. P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P410+P412Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/internationalen Vorschriften.
Sonstige Gefahren?
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung? PBT:Nicht anwendbar.? vPvB:Nicht anwendbar.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Aerosol 1H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmungbersten. Skin Irrit. 2H315 Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Chronic 2 H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte
Gefahrenhinweise
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H315Verursacht Hautreizungen. H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.Nicht rauchen. P211Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P260Aerosol nicht einatmen. P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/internationalen Vorschriften.
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung· PBT:Nicht anwendbar.· vPvB:Nicht anwendbar
Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Gefahrenhinweis
Eye Irrit.2H319-Verursacht schwere Augenreizung
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Achtung
H319-Verursacht schwere Augenreizung.
P280-Augenschutz tragen. P337+P313-Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.